Zum Hauptinhalt springen

Initiative Selbsthilfe Multiple Sklerose Kranker e. V.

2541163_pixabay.com.

Recht & Soziales

Problembereiche für MS-Betroffene (Teil 4): Leistungen der Pflegeversicherung

Red., Blickpunkt-Ausgabe 04/2019

Während es in den ersten drei Teilen dieser Serie um grundlegende Informationen zu Antragstellung (BP 1/19), Geldleistungen der Pflegekasse bei der häuslichen Pflege (BP 2/19) und Sach- und Kombinationsleistungen in der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege sowie bei alternativen Wohnformen (BP 3/19) ging, machen wir in diesem 4. und abschließenden Teil den Praxis-Check: Im Rahmen einer kleinen, nicht repräsentativen Umfrage haben wir Problembereiche identifiziert, mit denen sich MS-Betroffene bei der Inanspruchnahme von ambulanten und stationären Leistungen konfrontiert sehen.

© Matwor29_pixabay

Hilfsmittel fallen nicht einfach vom Himmel: Nur durch Eigeninitiative zu seinem Recht

Holger Kranz, Blickpunkt-Ausgabe 4/2016

Der §33 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V beinhaltet den Rahmen für den Anspruch eines jeden Versicherten auf einen Ausgleich aufgrund seiner Behinderung (Erkrankung) durch Hilfsmittel (Hörgeräte, Sehhilfen, Inkontinenzbedarf, Pflegebett, Gehhilfen aller Art, auch Rollatoren, Rollstühle u.s.w.). Daraus kann jeder Betroffene ableiten: Ich habe einen gesetzlichen Anspruch und der Kostenträger hat das durch den Einsatz von Geldmitteln auszugleichen.

Internetseiten zu Gesundheitsinformation und Beratung, aktuelle Urteile zu Beantragung von Hilfsmitteln

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 2/2015

Gemischtes: Interessantes und Neues