Zum Hauptinhalt springen

Initiative Selbsthilfe Multiple Sklerose Kranker e. V.

2541163_pixabay.com.

Recht & Soziales

Krankenbeförderung: Wer trägt die Kosten?

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 04/2024
Die Krankenbehandlung ist eine Leistung, die Versicherten von ihrer Krankenkasse zusteht. Nach § 11 Abs. 1 SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) haben Versicherte u. a. auch Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung, zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung oder zur medizinischen Rehabilitation. Nicht immer sind Versicherte in der Lage, ihre Behandler aus eigener Kraft aufzusuchen. Dann stellt sich die Frage nach der Krankenbeförderung und insbesondere, wer die Kosten dafür trägt.

@ germany_photography/pixabay.com

Interessantes aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 02/2024
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine wichtige Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bestimmte Gruppen von selbstständig Erwerbstätigen sowie weitere Personenkreise. Ihre Anfänge liegen mehr als 125 Jahre zurück – von einem bloßen Zuschuss zum Lebensunterhalt haben sich die Renten zu einer weitestgehend verlässlichen Leistung entwickelt. Kontinuierlich gibt es neue Entwicklungen.

© wir_sind_klein/pixabay.com

Die Regeln der Zuzahlungsbefreiung

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 04/2023
Im Krankenversicherungsrecht ist gesetzlich geregelt, dass Versicherte jedes Kalenderjahr Zuzahlungen zu leisten haben. Die Zuzahlung ist der Betrag, den die Krankenversicherung nicht übernimmt, den Versicherte also aus ihrem eigenen Portemonnaie zahlen müssen. Diese Zahlungsverpflichtung ist aber nicht unbegrenzt, sondern geht nur bis zur sogenannten Belastungsgrenze. Das – und wie die Belastungsgrenze zu ermitteln ist – steht in § 62 SGB V (Recht der gesetzlichen Krankenversicherung).

© geralt.pixabay.com

Reisen mit MS

Christiane Fischer, Blickpunkt-Ausgabe 03/2023
Reisen bedeutet Lebensqualität! Ob die Reise Sie nach Amerika, Namibia, Portugal oder in den Schwarzwald führt, ist eine Frage des Geschmacks. Auch für Menschen mit MS.

© Darkmoon_Art_pixabay.com

Mit Unterstützung in den eigenen vier Wänden bleiben

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 03/2023
Die eigenen vier Wände, da sind wir zu Hause, da fühlen wir uns wohl und wollen auch bleiben – solange es geht. Doch was ist, wenn fortschreitendes Alter, eine Krankheit und/oder Behinderung die Bewältigung des Alltags im eigenen Zuhause immer schwerer machen? Sich einzugestehen, dass Unterstützungsbedarf besteht, ist nicht leicht. Die Konsequenz muss nicht zwangsläufig ein Umzug in ein Pflegeheim sein. Eventuell reichen schon technischen Hilfsmittel aus, um den Alltag etwas leichter zu machen. Vielleicht wird aber auch Hilfe von anderen Personen benötigt. Geht es um Pflege oder Betreuung oder Pflege und Betreuung? Die Frage, was im Einzelfall konkret erforderlich ist, muss beantwortet werden. Erst dann geht es darum, wie die Unterstützung im Alltag dauerhaft installiert werden kann.

© Mohamed_hassan.pixabay.com

Die neue Pflegereform: Was wird sich ändern?

Red., Blickpunkt-Ausgabe 02/2023
Etwa 4,9 Mio. Menschen beziehen Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung, davon werden etwa 4 Mio. zuhause versorgt. Für sie (und den Rest der Bevölkerung) stehen künftig wieder Veränderungen an. Grund ist das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das am 26.5.2023 verabschiedet wurde. Zum Ziel gesetzt hatte man sich im Koalitionsvertrag zuvor, die Pflege zuhause zu stärken, finanzielle Belastungen für Betroffene zu begrenzen, Leistungen generell zu verbessern, die Arbeitsbedingungen für Pflegeberufe attraktiver zu machen und ganz grundsätzlich die Finanzen zu stabilisieren. Aktuell liegen die Ausgaben etwa 1,35 Mrd. Euro über den Einnahmen.

© Gerd Altmann.pixabay.com

Hilfsmittel – Versorgung und Qualität

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 04/2022
Egal, ob Gehhilfen, Orthesen, Rollator, Rollstuhl oder anderes – viele Versicherte sind mit der Versorgung nicht zufrieden. Das bezieht sich sowohl auf den Weg bis zur Versorgung als auch auf die Qualität der Versorgung. In rechtlicher Hinsicht geht es um die Versorgung mit sogenannten Hilfsmitteln.

© sani-aktiv.pixabay.com

Pflege in Not - Ständig steigende Pflegekosten belasten Betroffene und Anbieter gleichermaßen

Red., Blickpunkt-Ausgabe 04/2022

Als Antwort auf den Pflegefachkräftemangel hat die Regierung unlängst eine bessere Bezahlung für Pflegekräfte erwirkt. Eine gute Sache – wäre da nicht das Problem der Refinanzierung, denn die entstehenden Mehrkosten werden aktuell fast eins zu eins an die Pflegebedürftigen und ihre Familien weitergereicht, die kaum noch wissen, wie sie diese Beträge aufbringen sollen. Weil das in Zukunft auch die Sozialsysteme weiter belasten wird, empfiehlt ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium der Regierung, den Leistungskatalog der Pflegeversicherung nicht weiter auszubauen, den Beitrag weiter anzuheben und eine Pflicht zur privaten Pflegevorsorge einzuführen.

© geralt.pixabay.com

Neues zum Thema Behandlungsfehler: Aufgaben des Medizinischen Dienstes

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 03/2022

Wussten Sie, dass der Medizinische Dienst (MD) nicht nur bei Bewilligungen von Hilfsmitteln, Behandlungsmethoden, Bezug von Krankengeld oder Pflegebedürftigkeit etc. tätig wird? Als sozialmedizinischer Beratung- und Begutachtungsdienst im System der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hat er mehrere Aufgaben und wird auch bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler tätig. Wer vermutet, seinem Arzt/seiner Ärztin sei ein Fehler in der Behandlung unterlaufen, wird von seiner Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst unterstützt. Das ist gesetzlich verankert. Die Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst damit beauftragen, bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler ein medizinisches Gutachten zu erstellen.

Teilhabe am Arbeitsleben durch Mittel der Ausgleichsabgabe (SchwbAV)

Red., Blickpunkt-Ausgabe 03/2022

Unter Förderungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) versteht man solche Leistungen, die durch die Integrationsämter aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe ermöglicht werden. Sie ergänzen die bereits in den vergangenen zwei Ausgaben vorgestellten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX).